Häufig gestellte Fragen
Was ist Psychotherapie eigentlich?
Psychotherapie unterstützt dich dabei mit Erkrankungen der Psyche umzugehen. Wie ein Augenarzt zuständig für Augen und alles drumherum ist, ist das Arbeitsfeld eines*r Psychotherapeut*in die Psyche. In der Behandlung werden unterschiedliche Methoden und Techniken eingesetzt wie z.b. Gesprächstechniken, spielerische Ansätze, Rollenspiele, Verhaltensexperimente, abgestufte Konfrontationen, Hausaufgaben und kreative Methodiken. Dies kann zum Lachen, zum Weinen und manchmal zu Beidem zeitgleich führen. Für jedes Gefühl, jede Verhaltensweise und jede Wesensart ist Platz in der Psychotherapie.
Wofür braucht man Psychotherapie?
Genauso wie alle anderen Teile des Körpers kann auch die Psyche/ der Geist manchmal krank werden. Auslöser können hierfür genauso vielfältig sein (z.b. das Erleben von negativen Erfahrungen, ein niedriger Selbstwert, schwierige Phasen im Leben…) wie die Auswirkungen also sogenannte Symptome.
Psychotherapeutische Indikationen sind:
- Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (bspw. Schreibabys, Fütterstörungen)
- Ängste (bspw. bei Trennungsproblemen, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, phobische Störungen)
- Zwänge und Tic-Störungen
- Depressive Entwicklungen (erkennbar durch bspw. sozialem Rückzug, Stimmungsschwankungen, Traurigkeit, Interessens- und Antriebslosigkeit)
- Traumatische Erlebnisse (bspw. sexuelle Übergriffe, Gewalterfahrungen, schwierige Erlebnisse)
- Psychosomatische Symptome (Schmerzen ohne erkennbare körperliche Ursache)
- Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa, Adipositas)
- Aggressives und oppositionelles Verhalten (bspw. keine Regeleinhaltung, respektloses und freches Verhalten)
- Selbstverletzendes Verhalten (bspw. sich schneiden)
- Suizidales Verhalten
- ADHS und ADS (bspw. erkennbar durch motorische Unruhe, Konzentrationsprobleme und Impulsivität)
- Einnässen und Einkoten (nach dem 5. Lebensjahr)
- Dissoziales Verhalten (bspw. Weglaufen, Stehlen, Schule schwänzen und Lügen)
- Entwicklungsdiagnostik (Intelligenztests, psychodynamische Testverfahren, Schulleitungs- und Konzentrationstests, Entwicklungsfragebögen)
- Emotionale Störungen
- Panikattacken
- Allgemein Krisen
- Begleitung in schwierigen familiären Situationen
„So schlimm ist es bei mir gar nicht und es gibt andere denen es viel schlechter geht, nehme ich denen dann nicht die Plätze weg?“
Wichtig ist vor allem der sogenannte Leidensdruck, das heißt, dass es dir mit der Situation nicht gut geht und du etwas daran ändern möchtest. Wenn das so ist, bist du bei mir richtig. In den ersten vier Sitzungen lernen wir uns und deine Problematik kennen und schätzen dabei deinen Unterstützungsbedarf ein. Du brauchst dir also keine Sorgen machen, dass es dir nicht "schlecht genug" geht. Du zählst, das ist das Wichtige!
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
In den ersten vier Sitzungen findet die Probatorik statt. Das heißt es ist die Kennenlern- und Diagnostikphase. Beim Kennenlernen kannst du ausprobieren, ob ich zu dir passe und du dir vorstellen kannst, dich mir gegenüber zu öffnen. In der Diagnostik wird durch unterschiedliche Methoden wie Fragebögen, Gespräche und ggf. Tests deine Schwierigkeit(en) näher betrachtet und insofern krankheitswertig eine oder mehrere Diagnosen gestellt und somit deine Erkrankung klar benannt. Eine Überweisung von deiner*m Ärzt*in ist nicht notwendig. Allerdings brauchen wir am Ende der Probatorik, wenn die eigentliche Therapie starten soll einen sogenannten Konsiliarbericht. In dem benennt dein*e Ärzt*in, ob und wenn ja welche körperliche Ursachen deine psychischen Schwierigkeiten beeinflussen.
Nach der Probatorik beginnt dann die eigentliche Therapie. Diese kann in einer Kurzzeittherapie 12 bzw. mit Verlängerung 24 Therapiestunden umfassen oder bei einer Langzeittherapie 60 bzw. 80 Therapiestunden. Manchmal werden für die sogenannte Rückfallprophylaxe noch einzelne Stunden zurückgehalten werden, um nach einer Pause noch einmal bei der Anwendung des in der Therapie Gelernten zu unterstützen und dieses zu stärken.
Für gewöhnlich findet eine Psychotherapiestunde (50min) einmal pro Woche statt. In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird die Familie als wichtiges System und insbesondere die Eltern als Bezugspersonen mit eingebunden. Das heißt, dass je nach Alter und Problematik im Schnitt jede vierte Therapiestunde mit den Eltern stattfindet und diese mit in die Therapie eingebunden werden. In den jüngeren Jahren deutlich mehr, in den späteren Jahren für gewöhnlich deutlich weniger. Theoretisch ist ab ca. 15 Jahren eine Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Eltern möglich.
Was sollte beim Erstgespräch mit dabei sein?
Das Erstgespräch ist wie der Name schon sagt, das erste Gespräch das in Person face-to-face stattfindet.
Um gut starten zu können werden einige Unterlagen benötigt:
- gültige Versichertenkarte des Kindes/ Jugendlichen (jeweils bitte quartalsweise mitbringen). Dies entfällt bei manchen privaten Krankenkassen.
- Einverständnis aller Sorgeberechtigen
- kopierte Vorbefunde von Ärzt*innen, Therapeut*innen, SPZ, Kliniken, Jugendamt...
- kopierte Kindergartenberichte und/ oder Zeugnisse
- gelbes Vorsorgeheft
- Informationen über aktuelle (und frühere) Medikamente
- Weitere wichtige Informationen die als notwendig erachtet werden
Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?
Die Kosten einer Psychotherapie in meiner Praxis werden von den gesetzlichen und den (meisten) privaten Krankenkassen übernommen.
Bei der privaten Krankenversicherung kann eine Zuzahlung möglich sein. Ich bitte darum sich im Vorfeld zu den Konditionen der Krankenkasse zu erkundigen und die entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Alle wichtigen Informationen sind über die zuständige Beihilfestelle zu erhalten.
Natürlich ist es auch möglich eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Bezahlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In diesem Fall gehen keine Informationen an die Krankenkassen.
Was bedeutet Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht verpflichtet die sogenannten Geheimnisträger zur Verschwiegenheit über alle der ihnen im Rahmen ihrer Arbeit übertragenen Informationen. Das heißt, dass von einer*m Psychotherapeut*in keinerlei Information über die Therapie an andere Personen gegeben werden darf. Dies betrifft im strengeren Sinne sogar die Bekanntschaft der Person bzw. ob diese in Therapie ist. Es gibt noch den sogenannten „informed consent“ so darf davon ausgegangen werden, dass in der Therapie mit Kindern und Jugendlichen, insofern von der*m jeweiligen Patient*in nicht widersprochen, die Eltern informiert werden dürfen. Dies ist beispielsweise wichtig für die Bezugspersonenstunden. Wieder gilt einmal je älter, heißt je rechtlich geschäftsfähiger das Kind/ die*der Jugendliche ist, desto mehr darf über die Weitergabe der Informationen an die Eltern von der*m Patient*in entschieden werden. Generell handhabe ich es so, dass ich die Kinder und Jugendlichen vor den Bezugspersonenstunden frage, ob irgendwelche Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.
Generell gibt es eine Ausnahme bezüglich der Schweigepflicht. Wenn eine schwere Straftat angekündigt wird und somit durch mich verhinderbar wäre, muss ich tätig werden. Diese Straftaten umfassen beispielsweise Menschenhandel/ -raub, räuberische Erpressung, Raub, Totschlag, Mord und Brandstiftung.
Psychotherapieverfahren: Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Systemische Therapie - was ist das?
Es gibt aktuell die oben genannten unterschiedlichen zugelassenen Psychotherapieverfahren, deren Wirkung wissenschaftlich bewiesen ist.
Die Verhaltenstherapie hat als Ziel die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie konzentriert sich vor allem auf die aktuellen Symptome und Schwierigkeiten. In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass Verhalten erlernt ist, das heißt man kann jedes Verhalten auch wieder verlernen. Ich bin Verhaltenstherapeut, das heißt ich behandle nach diesem Verfahren.
In der Psychoanalyse wird davon ausgegangen, dass die heutigen Beziehungen und Verhaltensweisen vor allem durch die frühkindlichen Beziehungen zu Eltern und Geschwistern geprägt sind.
Die Tiefenpsychologie betrachtet die (schmerzhaften) Erlebnisse in der Vergangenheit und deren Auswirkungen.
Die systemische Therapie sieht den Menschen u.a. als Konstrukt seiner aktuellen Beziehungen und wie diese auf jede*n einzelne*n einwirken und beeinflussen.
Was sind die Unterschiede zwischen Psychotherapeut*in, Psycholog*in und Psychiater*in?
Ein*e Psycholog*in hat Psychologie studiert.
Ein*e Psychotherapeut*in hat Psychologie (oder bei Kinder- und Jugendlichen Pädagogik/ Soziale Arbeit mit Schwerpunkt klinischer Psychologie) studiert und danach vergleichbar mit der Ausbildung von Ärzt*innen eine postgraduale Ausbildung im Bereich Psychotherapie abgeschlossen. Ein*e Psychotherapeut*in darf Psychotherapie anbieten und somit therapieren.
Ein*e Psychiater*in hat Medizin studiert sowie sich im Rahmen der ärztliche Fachausbildung auf den Bereich Psyche spezialisiert. Psychiater*innen dürfen Medikamente verschreiben und therapieren ebenfalls in manchen Fällen. Häufig bieten sie ein Therapiegespräch im Monat an. Zusätzlich gibt es noch ärztliche Psychotherapeut*innen, dies sind Ärzte die ebenfalls noch die Ausbildung zum*r Psychotherapeut*in gemacht haben.